Pflichten
Die Satzung sowie die Beschlüsse der Vereinsorgane sind einzuhalten.
Beim sportlichen Übungsbetrieb, Wettkampf oder bei geselligen Veranstaltungen soll sich kameradschaftlich verhalten werden sowie das Ansehen des Vereins gewahrt werden.
Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung des Vereinseigentums ist Schadenersatz zu leisten.
Jede Änderung des Namens oder der Anschrift ist der jeweiligen Abteilungsleitung umgehend mitzuteilen.
Weitere Rechte und Pflichten jedes Veriensmitglieds können der Satzung des ESV entnommen werden.