Rechte
Alle Mitglieder sind berechtigt, die zur Verfügung stehenden Sportstätten und Einrichtungen zu benutzen.
Nach Vollendung des 16. Lebensjahres sind alle Mitglieder aktiv und passiv wahlberechtigt. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.
Weitere Rechte und Pflichten jedes Vereinsmitglieds können der Satzung des ESV entnommen werden.