Wassersport und das C-Wort
Nachdem wir in der Abteilungsleitung und im geschäftsführenden Vorstand des ESV die aktualisierte SARS-CoV-2-EindV, die Pressemitteilungen des Landes Brandenburg, des Landessportbund Brandenburg und des Stadtsportbundes Potsdam intensiv studiert haben, haben sich unsere „Befürchtungen“ bestätigt: Zum aktuellen Zeitpunkt ist es weiterhin nicht erlaubt das Sportgelände des ESV zum Zwecke des Sports (auch Wassersport in allen seinen Ausprägungen) zu betreten.
Daraufhin bereiten die Abteilungsleitung Wasersport und der Vorstand jetzt den Antrag auf Ausnahmegenehmigung gemäß §5.2 SARS-CoV-2-EindV vor.
Wenn es zu einem Bescheid darüber gekommen ist, werden wir euch an dieser Stelle wieder über das weitere Vorgehen informieren.
Bleibt gesund und gebt acht aufeinander.
eure Abteilungsleitung Wassersport