Änderung bezüglich Slippen von Booten
Liebe Mitglieder,
Am 23. März 2020 trat die neue Rechtsverordnung Sars-Cov-2-EindV des Landes Brandenburg in Kraft. Sie beinhaltet weitere Maßnahmen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und einzudämmen.
Die aktualisierte Verordnung ersetzt die bisher gültige vom 17.3. und ist im Vorstand des ESV und der Abteilungsleitung WS lebhaft diskutiert worden.
Für uns Wassersportler des ESV Lok Potsdam ergibt sich nun folgende Änderung zum Beschluss des ESV vom 18.3.:
- auf absehbare Zeit wird kein zentral oder selbst-organisiertes Slippen von Booten durchgeführt
- davon nicht betroffen sind Boote, die OHNE Zuhilfenahme von Kran, Schienenwagen und Platzwart zu Wasser gebracht werden (z.B. Kanus, Kajaks etc.)
Es gibt keine weiteren Änderungen zum Vorstandsbeschluss vom 18.3.. Insbesondere der Zugang zum eigenen Boot und die Arbeit daran bleiben weiterhin jedem Bootseigner erlaubt.
Wir bitten um Verständnis für diese massive Einschränkung und appellieren an alle ESV-Mitglieder, sich strikt an die Verhaltensregeln zur Eindämmung des Coronavirus zu halten.
gebt acht aufeinander
Ralf Jänike
Abteilungsleiter Wassersport
PS: Die monatlichen Mitgliedersprechstunden der Abteilung WS sind ausgesetzt. Deshalb bitten wir darum, dass Anträge an die Abteilungsleitung bzw. den Vorstand, schriftlich an die Abteilungsleitung gestellt werden.