Bericht der Wasserschutzpolizei
- Schwielowsee:
- Am neu eröffneten Resort wird des öfteren ein Wasserfligzeug starten und landen. Dafür gibt es keine besonders gekennzeichnete Fläche.
- Ausgehend vom Strandbad Caputh wurde auf der rechten Seeseite eine Kite-Surf Strecke eingerichtet und entsprechende Hinweiszeichen aufgestellt.
- Templiner See:
- Bei der Wasserschutzpolizei wurde ein „Bürgersteg“ eingerichtet. Dort darf jedermann anlegen und Sorgen, Nöte und Anliegen vorbringen. Die für die Ruderer gesperrte Wasserfläche wurde entsprechend unterbrochen
- Glindower See:
- Es gibt dort eine Interessengemeinschaft die sich sehr stark für den Erhalt der Qualität des Gewässers engagiert.
- Gesetzliche Regelungen:
- Es ist immer ein Liegelicht zu setzen wenn man nachts abseits von beleuchteten Steganlagen still liegt.
- Bei unsichtigem Wetter ist rechtzeitig Ufernähe aufzusuchen
- Wasserskistrecken dürfen ausschließlich von Wasserskiläufern und Zugbooten befahren werden. Auch während der Ruhezeiten dürfen die Wasserflächen nicht befahren oder beankert werden.
- Ankerverbotsschilder können mit einem Zusatzschild gekennzeichnet sein, dass angibt, bis zu welcher Ankermasse man dennoch in diesen Gebieten Ankern darf.
- Schiffbare Landeswasserstraßen:
- Es gilt die demnächst verabschiedete Landesschiffahrtsverord-nung.
- Es gelten u.U. andere gesetzliche Regelungen als auf Bundes-wasserstraßen.
- Landeswasserstraßen sind den Kommunen und Gemeinden angegliedert, die dort, neben der Wasserschutzpolizei, für Ordung und Sicherheit sorgen (Ordnungsamt).
- Es sind unbedingt weitere Ausrüstungsgegenstände mitzuführen. Dazu gehören unter anderem Rettungsmittel (für jede Person an Bord), Werkzeug, Ruder, Anker, Sanikasten….
- Sorgen der Polizei:
- Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten an Bord führt immer wieder zu schweren Unfällen, weil sich ein gewisse Betriebs-blindheit einstellt und dadurch Schusselfehler gemacht werden. Es wird darum gebeten mehr Sorgfalt walten zu lassen.
- Es gibt zu viele alkoholisierte Schiffsführer.
- DDR-Sportbootführerscheine gelten weiterhin, aber es werden EU- Richtlinien verabschiedet. Danach müssen die Führer-scheine umgetauscht werden. Außerdem hat man bei Verlust des alten Führerschein keine Nachweismöglichkeit, die Fahrer-laubnis erworben zu haben, da keine Unterlagen mehr aus dieser Zeit auffindbar sind.
- Neue Bordtoiletten müssen einen Fäkalien-Auffangbehälter besitzen, die an entsprechenden Stationen abgepumpt werden können. Vorhandene Chemietoiletten dürfen bleiben.
- In eigener Sache:
- WSP ist nur noch Saisonpolizei (01.04 – 30.09.)
- Außerhalb der Saison gibt es eine Notbesatzung.
- WSP untersteht einem Personalabbau durch „natürliche Auslese“ (Krankheit, Alter…). Von ehemals 45 Polizisten gibt es jetzt nur noch 30 (Tendenz fallend)
- WSP-Potsdam hat nur noch ein blaues Boot (WSP 4). Die ande-ren Boote wurden ersetzt durch zivile Fahrzeuge. WSP-Potsdam hat nur noch 4 Boote.
- Unter Umständen kann durch den Mangel von Personal und Technik in Notfällen nicht ausreichend reagiert werden.
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