Sliptermine Frühjahr 2006
Desweiteren möchten wir hier noch einmal an den Beschluss der Abteilungsleitung Wassersport vom 05.03.2004 erinnern:
Es werden nur Boote zu Wasser gelassen, deren Eigner eine gültige Haftpflichtversicherung für das entsprechende Boot nachweisen können.
Für jedes Boot geeignete Festmacher, Ruckdämpfer und Klampen bzw. Ösen zu verwenden, die die sichere Befestigung des Bootes am Steg gewährleisten. Jedes Boot ist so am Stegplatz zu befestigen, dass es weder benachbarte Boote noch den Steg, auch unter widrigen Witterungsverhältnissen und/oder starkem Wellengang berührt.
Boote von Mietern, die Mietschulden aus dem Jahr 2004 (und davor) haben, werden nicht zu Wasser gelassen. Entsprechende Informationen zum Mietkontostand kann Lutz Sommerburg (033205/63455) geben.
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