Polizeibericht
Hans Pollack hat die Neuerungen und Wissenswertes an Bernd Neumann telefonisch übermittelt, der diese den anwesenden Mitgliedern mitteilt:
- Schwielowsee:
- Am eröffneten Ressort wird häufig ein Wasserflugzeug starten und landen. Dafür gibt es keine besonders gekennzeichnete Flä-che.
- Ausgehend vom Strandbad Caputh wurde auf der rechten See-seite eine Kite-Surf Strecke eingerichtet und entsprechende Hinweiszeichen aufgestellt.
- Gesetzliche Regelungen:
- Es ist immer ein Liegelicht zu setzen wenn man nachts abseits von beleuchteten Steganlagen still liegt.
- Bei unsichtigem Wetter ist rechtzeitig Ufernähe aufzusuchen
- Wasserskistrecken dürfen ausschließlich von Wasserskiläufern und Zugbooten befahren werden. Auch während der Ruhezeiten dürfen die Wasserflächen nicht befahren oder beankert werden.
- Schiffbare Landeswasserstraßen:
- Es gilt die demnächst verabschiedete Landesschiffahrtsverord-nung.
- Es gelten u.U. andere gesetzliche Regelungen als auf Bundes-wasserstraßen.
- Landeswasserstraßen sind den Kommunen und Gemeinden an-gegliedert, die dort, neben der Wasserschutzpolizei, für Ordung und Sicherheit sorgen (Ordnungsamt).
- Es sind unbedingt weitere Ausrüstungsgegenstände mitzufüh-ren. Dazu gehören unter anderem Rettungsmittel (für jede Per-son an Bord), Werkzeug, Ruder, Anker, Sanikasten.
- Bei Ketzin und Paretz wurden Wasserstraßen neu zu Landes-wasserstraßen erklärt und entsprechend gekennzeichnet
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