15PS Führerscheinfrei ist ab 16.10.2012 beschlossene Sache
Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist die angegkündigte „Neureglung der Führerscheinfreigrenze in der Sportschifffahrt für den See- und Binnenbereich“ am 17.10.2012 in Kraft getreten.
Details:
- Bundesgesetzblatt: http://www.bgbl.de/
- Deutscher Motoryachtverband e.V. (DMYV): http://www.dmyv.de/
- boote-Magazin: http://www.boote-magazin.de/aktuell/news/neue-fuehrerschein-verordnung-in-kraft/a41075.html
Fazit:
- Im Seebereich dürfen ohne Alterseinschränkung Sportboote bis zu einer maximalen Nutzleistung von 3,68 kW (5 PS) ohne den Sportbootführerschein See geführt werden, sofern das Boot nicht gewerblich genutzt wird. Für Personen ab 16 Jahren herrscht dort Führerscheinfreiheit bis 15 PS (11,03 kW).
- Binnen dürfen Skipper ab 16 Jahren Sportboote bis 15 PS ohne Lizenz führen, sofern das Boot weniger als 15 Meter lang ist (ausgenommen auf dem Rhein).
- Beim Sportbootführerschein Binnen entfällt die Alternative „Segelsurfen“ ersatzlos. Damit besteht auf den Binnenschifffahrtsstraßen keine Lizenzpflicht mehr für das Segeln von Surfbrettern.
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