Einzugsermächtigungen
Viele von euch haben bereits den neuen Pachtvertrag (gültig ab 01.01.2006) an uns unterschrieben zurück gesendet und dabei die Einzugsermächtigung ausgefüllt. Vielen Dank dafür!
Nun ist es an uns bzw. am Vorstand die Einzugsermächtigungen auszulösen. Dabei ergibt sich jedoch, dass aufgrund des vorher nicht überschaubaren Aufwandes die Pachten nicht monatlich sondern nur vierteljährlich vom Konto abgebucht werden können. Der Betrag wird dabei jeweils zum Ende des ersten, zweiten, dritten und vierten Quartals für die vergangenen drei Monate vom angegebnen Konto abgebucht.
Wir bitten für entstanden Unannehmlichkeiten um Entschuldigung. Wenn ein pächter nicht möchte, dass der Betrag Quartalsweise abgebucht wird, zeige dies bitte beim Vorstand und bei der Abteilungsleitung Wassersport an. Die Einzugsermächtigung wird dann zurückgegeben, was es erforderlich macht, dass die Pachten wieder manuell and den ESV überwiesen werden müssen.